Aktuelle Hinweise zur Ausstellung/Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten für Kinder - Abschaffung des Kindereisepasses zum 01.01.2024

Wappen der drei Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe können also nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt; allerdings ist zu beachten, dass sich bereits vorab eine Ungültigkeit ergeben kann, z.B. wenn der Kinderreisepass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht (mehr) zulässt.

 

Ab dem 01.01.2024 können Kinder auf Antrag nur noch einen Personalausweis oder Reisepass erhalten. Für die Beantragung ist u.a. eine schriftliche Zustimmungserklärung der Elternteile/Sorgeberechtigten erforderlich. Einen Vordruck dieser Zustimmungserklärung finden Sie in unserem Serviceportal zum Herunterladen.

 

Der Personalausweis bzw. Reisepass wird grundsätzlich auf sechs Jahre ausgestellt.

Zu beachten ist jedoch, dass sich das Gesichtsbild -insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern- innerhalb von kürzester Zeit so stark verändern kann, dass eine zweifelsfreie Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweis- bzw. Passdokument schon deutlich vor dem Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist das Ausweis- bzw. Passdokument schon vorzeitig ungültig geworden und es müsste (wieder) ein neues Dokument beantragt werden.

 

Die Gebühr (für Antragssteller vor Vollendung des 24. Lebensjahres) beträgt für den Personalausweis 22,80 Euro und für den Reisepass 37,50 Euro.

 

Welches Ausweis-/Reisedokument für Ihr Kind konkret erforderlich ist, kann von uns nicht beurteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindlichen Auskünfte und Hinweise zu den Einreisebestimmungen anderer Staaten erteilen können. Die betroffenen Personen haben sich immer selbst -rechtzeitig vor Reiseantritt- über die aktuellen Einreisebestimmungen des Zielstaats oder etwaiger Transitstaaten zu informieren. Unterstützend stellt das das Auswärtige Amt auf ihrer Homepage eine Datenbank zur Verfügung, in der für alle Länder auf der Welt die Einreisebestimmungen dargestellt sind (Rubrik „Reise- und Sicherheitshinweise“).

 

Für weitere Informationen und Rückfragen im Hinblick auf die Dokumentenbeantragung steht Ihnen das Einwohnermelde-/Passamt der VGem Thannhausen (Frau Gessel, Tel. 08281 901-13 oder Frau Liedtke, Tel. 08281 901-14) gerne zur Verfügung.

 

Weiterführende Links:

 

Bundesministerium des Innern und für Heimat

 

Auswertiges Amt

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