Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Münsterhausen;
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro glogger architekten partnerschaft mbb, Balzhausen, beauftragt.
Der Geltungsbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:
Fl.Nr. 3005
Fl.Nr. 2296
Fl.Nr. 2295 Teilfläche
Fl.Nr. 3006 Teilfläche
Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich um die nach der Flurneuordnung zugewiesenen Flurnummern, die derzeit in der amtlichen Flurkarte noch nicht dargestellt sind.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach der derzeitigen amtlichen Flurkarte folgende Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:
Fl.Nr. 2295 Teilfläche
Fl.Nr. 2296
Fl.Nr. 2301 Teilfläche
Fl.Nr. 2320 Teilfläche
Fl.Nr. 2321 Teilfläche
Fl.Nr. 2322 Teilfläche
Fl.Nr. 2323 Teilfläche
Fl.Nr. 2324 Teilfläche
Fl.Nr. 2325 Teilfläche
Fl.Nr. 2305/19 Teilfläche Hauptstraße
Fl.Nr. 2330/3 Teilfläche Radweg

Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich
Die Aufstellung des vorliegende Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfs (Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie Gutachten) sind in der Zeit
vom 30.10.2025 bis 01.12.2025
in das Internet eingestellt und unter Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern sowie unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie Gutachten) während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan “Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung" Markt Münsterhausen.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf
- Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 21.07.2025
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 30.06.2025.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Aussagen zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet
- Aussagen zur Hangwasserproblematik
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- des Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde vom 21.07.2025
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 21.07.2025
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 30.06.2025.
- Bund Naturschutz Bayern e.V., Günzburg, vom 28.05.2025
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.
- zum Gewässer und Hochwasserschutz
- zum Flächenverbrauch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 21.07.2025
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 30.06.2025.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
- zum Gewässer und Hochwasserschutz
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- des Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde vom 21.07.2025
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise zur Grünordnung (Randeingrünung).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord 3. Änderung & Erweiterung“ im Markt Münsterhausen, Bericht-Nr. ACB-0525-256207/02 Rev. 1 Stand 06.09.2025 des IB ACCON GmbH, Gewerbering 5, 86926 Greifenberg.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen, 22.10.2025, gez. Erwin Haider, 1. Bürgermeister













