BBP Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Wiesenweg - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf

Bebauungsplan der Gemeinde Balzhausen für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Wiesenweg“ in Balzhausen

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Wiesenweg“ aufzustellen.

BBP Wiesenweg 2 Entwurf 2

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

 

Aufgrund der Regelungen des § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Wiesenweg“ in der Fassung vom 10.10.2023 mit Planzeichnung, Satzung, Begründung, Umweltbericht, Schallschutzgutachten, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 15.04.2024 bis 29.04.2024

 

bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

 

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des 2. Entwurfs und die Gutachten sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 eingestellt.

 

Während dieser o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung.vgem@thannhausen.de). Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
  • Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
  • Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
  • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 26.07.2023.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 26.07.2023.
    • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.07.2023.
  •  
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Zur Bewertung der wechselseitigen Beziehungen als auch die Auswirkungen der Immissionen zwischen dem Plangebiet und angrenzenden Gebieten wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt.
    • Aussagen zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet “Hasel / Schwarzer Graben“.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 26.07.2023.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.
    • Aussagen zur Bewertung und Herstellung der Ausgleichsflächen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 26.07.2023.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 26.07.2023.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
    • Hinweise zu faktischem Überschwemmungsgebiet “Hasel / Schwarzer Graben“.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • keine

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • keine weiteren dbzgl. Stellungnahmen eingegangen
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • keine

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • keine

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

    • Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Wiesenweg“ in der Gemeinde, Bericht-Nr. ACB-1122-226224/03 Rev. 2 Stand 03.2024 des IB ACCON GmbH, Gewerbering 5, 86926 Greifenberg

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Thannhausen 04.04.2024, gez. Daniel Mayer, 1. Bürgermeister

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